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Ankauf und Montage von Garderoben als Lieferauftrag

RechtsprechungVergaberechtwbl 1997, 84 Heft 2 v. 20.2.1997

§ 1 Abs 1 BVergG: Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und Montage von Garderobenständern, Wandgarderoben, Reihengarderoben, Garderobenschränken und Spinden. Es handelt sich daher um einen entgeltlichen Lieferauftrag im Sinne des § 1 Abs 1 BVergG, dessen Gegenstand der Kauf von Waren einschließlich der Montage ist.

BVA 28. 2. 1996, F-2/96-4

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