b) Der gemeinsamen Einkaufsgenossenschaft mehrerer Großmärkte wurde ein Klagerecht gegen zwei Feststellungen von Alleinvertriebsverträgen zuerkannt, weil
- sie Stellungnahmen zu den Bekanntmachungen nach Art 19/3 der VO Nr 17 abgab und die Aufnahme einzelner ihrer Mitglieder in das Alleinvertriebsnetz beantragt hatte, wodurch die Ausgangslage jener des Metro-II-Urteils (Rdn 21 ff, wo der Antrag im eigenen Namen gestellt worden war) vergleichbar ist;