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Vorabentscheidungsersuchen des VwGH wegen EU-Konformität des Gebots eines inländischen Wohnsitzes für den gewerberechtlichen Geschäftsführer

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 40 Heft 1 v. 20.1.1997

Art 48, 177 EG-V; Art 1-3 der VO (EWG)Nr 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; § 39 Abs 2 GewO 1994: Da sich die Norm des § 39 Abs 2 an den Gewerbetreibenden richtet, ist zunächst die Frage zu beantworten, ob aus Art 48 EGV bzw Art 1-3 der VO 1612/68 , die primär die Rechtsstellung von Arbeitnehmern regeln, auch dem inländischen Arbeitgeber ein Rechtsanspruch erfließt, Arbeitnehmer, die Angehörige eines anderen MS sind, ohne Bindung an Bedingungen zu beschäftigen, die - auch ohne auf die Staatsangehörigkeit abzustellen - für Inländer nicht gelten. Wird diese Frage vom EUGH bejaht, ist die weitere Frage zu lösen, ob die genannten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts einer Auslegung dahin zugänglich sind, daß eine Regelung, wie sie § 39 Abs 2 GewO vorsieht, wonach in Österreich nur solche Personen zu gewerberechtlichen Geschäftsführern der in Rede stehenden Art bestellt werden dürfen, die ihren Wohnsitz im (österreichischen) Inland haben, damit im Einklang steht.

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