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4. Sozialpolitik

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 29 Heft 1 v. 20.1.1997

a) Aristoteles (Metaph 1003 b6) weist auf den weiten Begriff des „Gesund“ hin („... denn alles, was man gesund nennt, hat irgendwie auf die Gesundheit bezug: Es ist solches, was die Gesundheit schützt, oder was sie wiederherstellt, oder was Kennzeichen der Gesundheit ist, oder was für sie empfänglich ist“). Dieser weite Begriff des „gesund“ wurde bisher von der arbeitenden Bevölkerung (zB Eltern) herangezogen, um Müßiggängern (zB ihren Kindern) nahezulegen, daß ihnen Arbeiten „gesund“ wäre.

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