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4. Sozialpolitik

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 30 Heft 1 v. 20.1.1997

b) Der Begriff der Erwerbsbevölkerung in Art 2 der RL 79/7 , für die also die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit zu gelten hat, ist sehr weit, indem er nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitsuchende und jene, deren Berufstätigkeit durch ein der in Art 3 genannten Umstände unterbrochen wurde, umfaßt. Dies gilt auch, wenn die Berufsunterbrechung dadurch bedingt war, daß ein Ereignis nach Art 3 bei einem Verwandten in aufsteigender Linie eingetreten ist (Urteil Drake), wenn der Unfall während einer Zeit der Arbeitsuche, die auf eine Zeit der Untätigkeit folgte, eintrat (Urteil Johnson), oder wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Urteile Nolte/Megner und Scheffel). In all diesen Fällen wurde von einer Zugehörigkeit zur Erwerbsbevölkerung ausgegangen.

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