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11. Verfassung

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 522 Heft 12 v. 20.12.1997

a) Art 216 EG-V, Art 77 EGKS-V, Art 189 EAG-V; Beschluß der Vertreter der Regierungen der MS über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der EG (ABl C 341/92 )

EuGH 1. 10. 1997, Rs C-345/95 (Frankreich/EP)

Im genannten Beschluß heißt es: „Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort hält es die zwölf monatlich stattfindenden Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung ab“.

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