I. Einleitung
Die am 1.10.1997 in Kraft getretene IESG-Novelle 1997, BGBl I 1997/107, paßt zum einen das IESG an die durch das IRÄG 1997, BGBl I 1997/114, geänderten Bestimmungen der Insolvenzgesetze an, zum anderen sollen zur finanziellen Entlastung des IAGF Leistungen dort eingeschränkt werden, wo Mißbrauchsgefahr besteht oder ohnehin der AG oder der MV zur vollen Zahlung verpflichtet ist. Aber auch die Vorfinanzierung der Löhne im Zuge des neuen Reorganisationsverfahrens im Falle seines Scheiterns (= Insolvenz des Unternehmens) soll abgesichert werden2).