Die Möglichkeiten zur Beendigung von unbefristeten Energielieferverträgen wurden jüngst in unterschiedlichen höchstgerichtlichen Entscheidungen thematisiert. Gegenständlicher Beitrag ordnet diese Rsp ein und gibt einen Überblick über die Vorgaben für ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Es wird dargelegt, dass Kündigungen durch Energieversorger nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Bindungsfrist, jedoch noch während einer vereinbarten Preisgarantie, nach der Rsp idR zulässig sind. Die Kündigungsmöglichkeiten im Rahmen des Grundversorgungsverhältnisses sind hingegen stark eingeschränkt. Darüber hinaus werden Änderungskündigungen thematisiert, die nach einer Vielzahl von Entscheidungen des OGH grundsätzlich zulässig erscheinen, wenngleich noch Fragen, etwa iZm der Umgehung von Senkungsverpflichtungen, offen sind.