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DSGVO: Schadenersatz und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Maximilian EderVbR 2024/46VbR 2024, 69 - 70 Heft 2 v. 3.6.2024

Art 5, 6 Abs 1, Art 9 Abs 2 lit h und Abs 3, Art 82 DSGVO

Für eine rechtmäßige Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (sensibler Daten) müssen sowohl die Voraussetzungen von Art 9 als auch jene nach Art 6 DSGVO erfüllt ein.

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