Zu 6 Ob 94/23a VbR 2023/126 hat der OGH den Schadenersatzanspruch eines Stromkunden gegen seinen Netzbetreiber gem Art 82 DSGVO mangels nachgewiesener Kausalität des in der Standardvariante statt der Opt-out-Version konfigurierten Smart Meters verneint. Die Entscheidung wirft im Licht der jüngeren EuGH-Rsp Fragen nach der Effektivität der Haftung bei Datenschutzverstößen auf. Der Beitrag bespricht die Entscheidung kritisch und versucht, dem rudimentären Art 82 DSGVO einen Regelungsgehalt abzuringen, der sicherstellt, dass die Haftung bei Datenschutzverstößen künftig "funktioniert".