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Irreführung über beworbene Datentransfergeschwindigkeit

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Barbara BauerVbR 2024/22VbR 2024, 31 - 33 Heft 1 v. 29.3.2024

§ 2 Abs 1 Z 4 und Abs 4, § 14 UWG; Art 4 Abs 1 lit d TSM-VO (EU) 2015/2120 ; § 47 TKG

Werbung mit einer Geschwindigkeit, die die "normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit" nicht nur geringfügig überschreitet, ist auch bei einem deutlichen Hinweis, dass es sich bei der beworbenen Geschwindigkeit um die Maximalgeschwindigkeit handelt ("bis zu"-Angaben), irreführend (§ 2 UWG).

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