Art 3, 12 Pauschalreise-RL (EU) 2015/2302 ; § 10 Abs 2 PRG
Das Vorliegen "unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände" iSd Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL (§ 10 Abs 2 PRG, hier: COVID-19) hängt nicht davon ab, dass die zuständigen Behörden Reisenden offiziell davon abraten, sich in das betreffende Gebiet zu begeben, oder dieses offiziell als "Risikogebiet" einstufen.