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Kreditbearbeitungsgebühr: intransparente Ausgestaltung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Joachim KogelmannVbR 2024/13VbR 2024, 21 - 22 Heft 1 v. 29.3.2024

§ 6 Abs 3, § 28 KSchG; §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB

Kann der Verbraucher nicht ausreichend klar überprüfen, inwieweit es zwischen der Kreditbearbeitungsgebühr (hier: iHv 4 %) und weiteren Entgelten (hier: Erhebungs-, Überweisungsspesen, Portokosten) zu Überschneidungen oder Doppelverrechnungen kommt, liegt Intransparenz gem § 6 Abs 3 KSchG vor.

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