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Arzthaftung: wrongful birth/wrongful conception

RechtsprechungJudikaturPetra LeupoldVbR 2024/11VbR 2024, 18 - 19 Heft 1 v. 29.3.2024

§§ 1293, 1295 Abs 1, §§ 1299, 1311 ABGB

Sowohl bei einem medizinischen Eingriff zur Empfängnisverhütung (zB Vasektomie oder Eileiterunterbindung) als auch bei der Pränataldiagnostik sind die finanziellen Interessen der Mutter (Eltern) an der Verhinderung der Empfängnis bzw - bei embryopathischer Indikation - der Geburt eines (weiteren) Kindes vom Schutzzweck des ärztlichen Behandlungsvertrags umfasst.

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