§§ 1293, 1295 Abs 1, §§ 1299, 1311 ABGB
Sowohl bei einem medizinischen Eingriff zur Empfängnisverhütung (zB Vasektomie oder Eileiterunterbindung) als auch bei der Pränataldiagnostik sind die finanziellen Interessen der Mutter (Eltern) an der Verhinderung der Empfängnis bzw - bei embryopathischer Indikation - der Geburt eines (weiteren) Kindes vom Schutzzweck des ärztlichen Behandlungsvertrags umfasst.