Stromhändler, Erdgashändler und sonstige Lieferanten/Versorger sind gem § 77 Abs 1 Satz 2 ElWOG 2010, § 124 Abs 1 Satz 2 GWG 2011 gegenüber Verbrauchern, die sich darauf berufen, zur Grundversorgung mit Strom und Gas verpflichtet.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.