Am 15. 2. 2022, also unmittelbar vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine, traten § 80 Abs 2a und 5 ElWOG (idF BGBl I 2022/7) in Kraft. Infolge der massiven Preisanstiege hat diese Regelung über Entgeltanpassungen bei Stromlieferverträgen innerhalb kürzester Zeit eine praktische Bedeutung erlangt, mit der bei ihrer Erlassung nicht zu rechnen war.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.