Art 10, 16 Abs 1 Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG ; § 16 VKrG
Ein Verbraucher kann vom Kreditgeber eine Ausfertigung des Kreditvertrags fordern sowie alle nicht im Vertrag selbst enthaltenen Informationen zur Rückzahlung, die unentbehrlich sind, um die Berechnung des vom Kreditgeber aufgrund einer vorzeitigen Rückzahlung geschuldeten Betrags zu überprüfen und eine Klage auf Rückzahlung dieses Betrags zu erheben.