§ 879 Abs 3 ABGB
Eine Klausel im Leasingvertrag, wonach die Restwertgarantie des Leasinggebers nicht "bei deutlicher Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Laufleistung am Vertragsende (mehr als 25 % oder mindestens 10.000 km bei PKW)" gilt, ist nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.