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Laufzeit(un)abhängige Kosten beim HIKrG-Altkredit

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/75VbR 2023, 101 Heft 3 v. 16.8.2023

§ 20 Abs 1 HiKrG idF BGBl I 2015/135

Prämien für eine Lebensversicherung, deren Versicherungsdauer (und dementsprechend die Anzahl der zu zahlenden Prämien) (auch) von der (durch die vorzeitige Rückzahlung verkürzten) Laufzeit des Kredits abhängen, sind "laufzeitabhängige Kosten" iSd § 20 Abs 1 HIKrG aF, die aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits verhältnismäßig zu verringern sind.

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