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Verbraucherbegriff bei "dual use"

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/69VbR 2023, 93 - 94 Heft 3 v. 16.8.2023

Art 2 lit b Klausel-RL 93/13 ; § 1 KSchG

Unter den Begriff "Verbraucher" iSd Art 2 lit b Klausel-RL 93/13 fällt auch eine Person, die einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, der teilweise für eine Verwendung iZm ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit bestimmt ist und teilweise für private Zwecke, wenn der gewerbliche oder berufliche Zweck derart gering ist, dass er im Gesamtzusammenhang dieses Vertrags nicht überwiegt.

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