§§ 864a, 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 3, § 28 KSchG
Eine vom Unternehmen vorgefertigte Verzichtserklärung der Verbraucher für allfällige Rückerstattungsansprüche bei teilweiser oder gänzlicher Einstellung des Skiliftbetriebs ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.