Auf Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärungen, die auch AGB beinhalten, sind - ebenso wie solche ohne AGB-Einbeziehung - gemäß der Vertrauenstheorie aus der Sicht eines objektiv redlichen Erklärungsempfängers auszulegen. Die Vertragsauslegungsregeln der §§ 914 f ABGB gelten sowohl für Verträge ohne AGB-Einbeziehung als auch für solche, die AGB beinhalten.