§ 3 Z 2 FAGG
Das Erfordernis eines "für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" iSd § 3 Z 2 FAGG ist erfüllt, wenn der Vertrieb zumindest zum Teil auf einen regelmäßigen Absatz per Distanzgeschäft ausgerichtet ist (zB Website mit Bestellmöglichkeit, Webshop). Nicht erforderlich ist, dass der Geschäftsabschluss standardisiert über den Webshop erfolgt (hier: Vertragsabschluss per E-Mail).