AGB-Recht
G. Graf, EuGH lässt OGH abblitzen: Keine Anwendung dispositiven Rechts bei Klauselnichtigkeit! ecolex 2023, 109
Nach EuGH C-625/21 , Gupfinger, VbR 2022/132 kann sich der Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Schadenersatzklausel nicht auf das dispositive Recht berufen (§ 921 ABGB) und auf dieser Grundlage Schadenersatz vom Verbraucher verlangen.