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Dieselskandal: Schadensberechnung und Vorteilsanrechnung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/15VbR 2023, 17 - 18 Heft 1 v. 13.4.2023

§§ 1293 ff, 1323 ABGB

Für den Ersatzanspruch des Käufers gegenüber dem Hersteller ist eine objektiv-abstrakte Schadensberechnung zulässig (hier: schadenersatzrechtliche Preisminderung iHv 30 % des Kaufpreises). Ein Vorteil (hier: Erlös aus der Weiterveräußerung) ist diesfalls nur dann anrechenbar, wenn er am beschädigten Gut selbst entstanden ist.

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