Die EuGH-Urteile vom 14. 7. 2022 (C-128/20 , C-134/20 , C-145/20 VbR 2022/73) zur Zulässigkeit von Thermofenstern in Dieselfahrzeugen ändern nichts an deren Zulässigkeit. Die Urteile führen die bisherige EuGH-Rsp fort und bestätigen die Praxis der EU-Typgenehmigungsbehörden.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.