Die Voraussetzungen des Ersatzes immaterieller Schäden und deren Bemessung gehören zu den praktisch wichtigsten Fragen der DSGVO. Dass dabei in der österr Lit mitunter eine gewisse Zurückhaltung festzustellen ist, überrascht nicht: Für eine wirksame Absicherung der Einhaltung der DSGVO, maW für general- und spezialpräventive Zwecke, sieht man traditionell das Aufsichtsrecht in der Pflicht.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.