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Verbundene Reiseleistungen: Informationspflichtverletzung des Reisevermittlers

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/114VbR 2022, 184 Heft 5 v. 24.11.2022

Informiert der Vermittler den Reisenden nicht oder nicht ausreichend darüber, dass es sich bei der geplanten Reise nicht um eine Pauschalreise handelt, sondern um verbundene Reiseleistungen, dass der Reisende keine Rechte in Anspruch nehmen kann, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten, und dass jeder Leistungserbringer lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung haftet (§ 15 Abs 1 Z 1 PRG), haftet er gem § 15 Abs 3 PRG wie ein Reiseveranstalter für alle verbundenen Reiseleistungen. Hier: Rückzahlungspflicht des Vermittlers bei coronabedingter Nicht-Durchführung der Reise.

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