Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 regelt sowohl die internationale als auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des klagenden Versicherungsnehmers, Versicherten oder Begünstigten.
C-652/20Allianz Elementar Versicherung
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Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 regelt sowohl die internationale als auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des klagenden Versicherungsnehmers, Versicherten oder Begünstigten.
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