vorheriges Dokument
nächstes Dokument

PHG: (keine) Warnpflicht bei Müsliriegel

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/52VbR 2021, 99 Heft 3 v. 17.5.2021

Es entspricht der allgemeinen Erfahrung des Konsumenten, dass in Müsliprodukten, denen eine gewisse Kernigkeit und Stückigkeit immanent ist (hier: Müsliriegel mit den Hauptzutaten "Apfel, Marille, Birne & Getreide"), Kern- und Schalenteile enthalten sein können, weil nicht völlig auszuschließen ist, dass beim Schälen von Nüssen oder Mandeln Teile der Schalen am geschälten Teil zurückbleiben könnten.

3 Ob 107/20m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!