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FAGG-Rücktrittsausschluss bei Kundenspezifikation

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/137VbR 2020, 220 - 221 Heft 6 v. 11.12.2020

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht nach Art 16 lit c Verbraucherrechte-RL (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG) kein Rücktrittsrecht hinsichtlich Waren, "die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind" (hier: Einbauküche). Dieser Rücktrittsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer mit der Herstellung begonnen hat oder nicht.

C-529/19Möbel Kraft

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