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Servicehotline: Keine Zusatzkosten bei vorhandenen Freiminuten

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/135VbR 2020, 218 - 219 Heft 6 v. 11.12.2020

Werden die Kosten einer Servicehotline eines Telekomunternehmens vom Freiminutenkontingent ausgenommen, so hat dies - zumindest vor Verbrauch der Freiminutengrenze - die nach § 6b KSchG unzulässige Konsequenz, dass der Verbraucher ein Entgelt zu leisten hat, das über jenes für die eigentliche Telefondienstleistung hinausgeht.

5 R 78/20g

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