Eine (hier: Hersteller-)Garantie gegen Durchrostung bei einem Fahrzeug ist auf Durchrostungen von Karosserieteilen von innen nach außen beschränkt. Unter Durchrostung ist bei einem Fahrzeug nicht jede Roststelle zu verstehen, sondern nur eine Stelle, an der ein Loch besteht, weil kein Blechmaterial mehr vorhanden ist.