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Skikarten-Tarifverbund: Vertragsverhältnis und Haftung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/110VbR 2020, 183 - 184 Heft 5 v. 25.9.2020

Mit dem Erwerb eines Skipasses für einen Pistenverbund entstehen gespaltene Vertragsverhältnisse mit den einzelnen Verbundunternehmen, wenn das Unternehmen, bei dem die Karte erworben wird, das Vertretungsverhältnis in Bezug auf die nicht von ihm betriebenen Pisten vor Vertragsabschluss eindeutig offenlegt. Für die mangelhafte Pistensicherung haftet diesfalls nur das Verbundunternehmen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Skiunfall ereignet. Dass die konkreten Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Verbundunternehmen nicht im Vertrag bzw in den AGB offengelegt sind, schadet nicht; sie sind dem Kunden auf Nachfrage bekanntzugeben. Für das Auslösen der Bekanntgabepflicht reichen Aufforderungsschreiben an mehrere Verbundunternehmen ohne konkrete Frage nach dem konkret haftenden Unternehmen nicht aus.

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