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Gewährleistungsausschluss bei C2C-Gebrauchtwagenkauf

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/108VbR 2020, 181 Heft 5 v. 25.9.2020

Im Fall des Kaufs eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson umfasst der vereinbarte generelle Gewährleistungsausschluss auch einen Mangel, der die Verkehrs- und Betriebssicherheit ausschließt (hier: Anlage eines zwei Wochen nach Kauf eingetretenen Getriebeschadens). Zumindest gilt dies dann, wenn das Fahrzeug wie hier im vereinbarten Zustand mit offengelegten Defekten von vornherein nicht verkehrs- und betriebssicher war.

8 Ob 111/19k

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