Das unwiderrufliche Bezugsrecht zugunsten eines Bestattungsunternehmens in einer Bestattungsvorsorgeversicherung ist gröblich benachteiligend.
30 R 99/20d
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Das unwiderrufliche Bezugsrecht zugunsten eines Bestattungsunternehmens in einer Bestattungsvorsorgeversicherung ist gröblich benachteiligend.
30 R 99/20d
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