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VfGH zur Kostentransparenz in Heimverträgen Modernisierungs-("Omnibus"-)RL verabschiedet RL zum Schutz der Kollektivinteressen: Start in den Trilog Legal tech-Anbieter: kein Verstoß gegen RDG ADR-Richtlinie: Vorlage zu Informationspflichten

VbR-AktuellAufsatzN. N.VbR 2020/2VbR 2020, 3 Heft 1 v. 31.1.2020

VfGH zur Kostentransparenz in Heimverträgen

Nach § 27d Abs 1 Z 6 KSchG ist im Heimvertrag neben einer Aufschlüsselung der Entgeltbestandteile ua anzugeben, welche Leistungen vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckt sind.

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