VfGH zur Kostentransparenz in Heimverträgen
Nach § 27d Abs 1 Z 6 KSchG ist im Heimvertrag neben einer Aufschlüsselung der Entgeltbestandteile ua anzugeben, welche Leistungen vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckt sind.
VfGH zur Kostentransparenz in Heimverträgen
Nach § 27d Abs 1 Z 6 KSchG ist im Heimvertrag neben einer Aufschlüsselung der Entgeltbestandteile ua anzugeben, welche Leistungen vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckt sind.