Sie erinnern sich an den "Spätrücktritt" von Lebensversicherungsverträgen, einen der verbraucherrechtlichen Dauerbrenner der letzten Jahre? Laut EuGH steht einem Versicherungsnehmer, der bei Vertragsabschluss über sein unionsrechtlich determiniertes Rücktrittsrecht nicht belehrt wurde, der Rücktritt unbefristet zu.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.