Der Gesamtwegfall des Restvertrags bei Missbräuchlichkeit einer Klausel über das Wechselkursrisiko ist nach der Klausel-RL zulässig und geboten, wenn der Vertrag ohne die Klausel nicht fortbestehen kann und der Gesamtwegfall im Interesse des Verbrauchers ist (hier: Befreiung vom Wechselkursrisiko).
C-118/17Dunai/Erste Bank Hungary