Der Verkäufer darf sich für die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Warenbereitstellung nicht vertraglich einen Kostenersatz versprechen lassen.
11 Cg 89/16z
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Der Verkäufer darf sich für die Erfüllung seiner Verpflichtung zur Warenbereitstellung nicht vertraglich einen Kostenersatz versprechen lassen.
11 Cg 89/16z
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