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Schriftform - kein Auslöser für ein unbefristetes Rücktrittsrecht nach § 165 a VersVG - Lebensversicherung: Ewiges Rücktrittsrecht wegen Schriftformerfordernis?

Versicherungsrecht; KonsumentenschutzrechtAufsatzPeter KonwitschkaVbR 2018/90VbR 2018, 163 Heft 4 v. 1.9.2018

Normen: § 165a VersVG; § 252 Abs 1 Z 6 VAG 2016; § 5a Abs 2 VersVG; § 15a Abs 2 VersVG; § 178 Abs 1 Satz 2 VersVG

Schlagwörter:

Rücktrittsrecht; Versicherungsverträge; Einheitlichkeit; Einmonatsfrist; Formfreiheit

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