Zusammenfassung: Der UVS Steiermark befasst sich diesfalls mit der Frage der An- und Auslieferungszeiten hinsichtlich einer Reptilienausstellung.Es ist zu klären, ob diesbezüglich Ausnahmenregelungen greifen.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 3 TierschutzG; § 5 Tierschutz-VeranstaltungsV
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