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erpresstes Geständnis

EuroparechtMenschenrechteUVS aktuell 2008/233UVS aktuell 2008, 183 Heft 4 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Der EGMR hatte zu entscheiden, ob ein Beschwerdeführer in seinen Rechten nach Art 3 und 6 EMRK verletzt wurde. Er hatte ein Kind entführt (und später ermordet); im Rahmen seiner Verhaftung wurden ihm für den Fall, dass er denn Aufenthaltsort des Kindes nicht nennt, Schmerzen angedroht.

Rechtsgrundlagen: Art 6 EMRK; Art 3 EMRK

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