§ 43 Abs 1 StVO
Der VwGH hatte sich mit dem Ausmaß der gesetzlich geforderten genauen Umschreibung des örtlichen Geltungsbereiches einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme zu befassen.
VwGH 5.9.2008, 2008/02/0011
§ 43 Abs 1 StVO
Der VwGH hatte sich mit dem Ausmaß der gesetzlich geforderten genauen Umschreibung des örtlichen Geltungsbereiches einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme zu befassen.
VwGH 5.9.2008, 2008/02/0011
