Der VfGH hatte über eine Maßnahmebeschwerde eines Schubhäftlings zu entscheiden. Fraglich war die Zulässigkeit einer Glastrennwand während des Gesprächs mit seinem Rechtsbeistand.
VfGH 13.3.2008, B 1065/07
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Der VfGH hatte über eine Maßnahmebeschwerde eines Schubhäftlings zu entscheiden. Fraglich war die Zulässigkeit einer Glastrennwand während des Gesprächs mit seinem Rechtsbeistand.
VfGH 13.3.2008, B 1065/07
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