Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Sachentscheidung möglich ist.
VwGH 3.9.2008, 2006/03/0132-16
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Sachentscheidung möglich ist.
VwGH 3.9.2008, 2006/03/0132-16
