Zusammenfassung: Der UVS prüfte die gehörige Kundmachung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 52 StVO in einer Kurzone.
Rechtsgrundlagen: § 52 StVO; § 54 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS prüfte die gehörige Kundmachung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 52 StVO in einer Kurzone.
Rechtsgrundlagen: § 52 StVO; § 54 StVO
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