§ 3 Abs 1 WrVeranstaltungsG
Der VwGH hatte sich mit der Auslegung des § 3 Abs 1 Wiener Veranstaltungsgesetz zu befassen. Kann nur eine einzige Person als Veranstalter auftreten? Wer ist als Veranstalter anzusehen?
VwGH 29.1.2008, 2006/05/0298
§ 3 Abs 1 WrVeranstaltungsG
Der VwGH hatte sich mit der Auslegung des § 3 Abs 1 Wiener Veranstaltungsgesetz zu befassen. Kann nur eine einzige Person als Veranstalter auftreten? Wer ist als Veranstalter anzusehen?
VwGH 29.1.2008, 2006/05/0298
