Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, welcher Tatbestand verwirklicht ist, wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer kündigt, und der Gewerbeinhaber das Sicherheitsgewerbe trotz bestehender Verpflichtung zur Bestellung eines Geschäftsführers weiter ausübt.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 3 GewO; § 367 GewO

