§ 14 Abs 7 FSG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob das Wort " mehrere" in § 14 Abs 7 FSG " zwei oder mehr" bedeutet oder " jedenfalls mehr als zwei".
VwGH 30.10.2006, 2006/02/0161
§ 14 Abs 7 FSG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob das Wort " mehrere" in § 14 Abs 7 FSG " zwei oder mehr" bedeutet oder " jedenfalls mehr als zwei".
VwGH 30.10.2006, 2006/02/0161
